Mietpreise Staffelung 2025 Rabattmöglichkeiten für 2025
26.04.2025 - 24.05.2025: 630 EUR pro Woche * 10% auf den Wochenpreis
(ohne Nebenkosten) bei Buchung von 24.05..2025 - 12.07.2025: 680 EUR pro Woche
* 2 aufeinanderfolgenden Wochen außerhalb der Sommerferien.
12.07.2025 - 23.08.2025: 860 EUR pro Woche * 20% auf den
Wochenpreis (ohne Nebenkosten) bei Buchung von
23.08.2025 - 11.10.2025: 630 EUR pro Woche * 3
aufeinanderfolgenden Wochen außerhalb der Sommerferien.
11.10.2025 - 25.10.2025: 680 EUR pro Woche * 820 EUR pro Woche
(plus Nebenkosten) bei Buchung von 2 aufeinander-
folgenden Wochen in den Sommerferien.
800 EUR pro Woche (plus Nebenkosten) bei Buchung von 3 aufeinander-
folgenden Wochen in den Sommerferien.
* Hinzu kommen 5,00 EUR pro Tag und Person (gilt auch für Kinder). Davon müssen wir 2,40 EUR pro Tag und Person Kurtaxe an die Gemeinde Texel abführen, 2,60 EUR fallen an als Pauschale für Gas-, Wasser- und Stromkosten (wie überall sind die Kosten leider gestiegen).
Wir erheben keine Reinigungspauschale. Die Endreinigung ist vom Mieter selbst vorzunehmen.
Wir erheben keine Kaution für Stammgäste. Bei Mietern und Mieterinnen
die das erste Mal bei uns mieten behalten wir uns vor, eine Kaution in Höhe von 150 EUR einzubehalten.
Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Kündigung
- bis 42 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
- bis 28 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Eventuell empfiehlt sich für den Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung (Kündigung) kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.